Ratgeber · Rahmen
Kurz erklärtBeim Top-Sharing sind arbeits- und organisationsrechtliche Punkte sauber zu regeln: Arbeitsverträge und Stundenaufteilung, Vertretungs- und Zeichnungsbefugnisse, Haftung und Zuständigkeit. Die konkreten Regelungen hängen vom Einzelfall ab und sollten rechtlich geprüft werden.
Inhaltsverzeichnis
Worauf es organisatorisch ankommt
Top-Sharing scheitert selten an der Zusammenarbeit und öfter an ungeklärten formalen Fragen: Wer darf was unterschreiben? Wer vertritt wen? Wie ist die Erreichbarkeit geregelt? Diese Punkte gehören vor dem Start geklärt – nicht, weil sie kompliziert wären, sondern weil ihre Unklarheit später teuer wird.
Typische Regelungspunkte
- Arbeitsverträge & Stundenaufteilung: zwei Teilzeitverträge, die zusammen die Stelle abbilden.
- Vertretungs- & Zeichnungsbefugnis: wer nach außen für was rechtsverbindlich handeln darf.
- Zuständigkeit & Verantwortung: klare Zuordnung, wer für welchen Bereich verantwortlich ist.
- Vertretung im Ausfall: Regelungen für Urlaub, Krankheit und Übergänge.
- Mitbestimmung: je nach Organisation Betriebs- oder Personalrat einbinden.
Wichtig: Dieser Beitrag ordnet die relevanten Themen ein, ist aber keine Rechtsberatung. Die konkreten arbeits-, gesellschafts- oder dienstrechtlichen Regelungen hängen von eurer Situation, Rechtsform und – im öffentlichen Dienst – von Land und Laufbahn ab. Lasst die Ausgestaltung im Einzelfall rechtlich prüfen.
Praxis-Hinweise
- Regelt Zuständigkeit und Zeichnungsrecht schriftlich, bevor ihr startet.
- Definiert klare Übergaben an den Schnittstellen.
- Bindet Mitbestimmungsgremien frühzeitig ein.
- Prüft rechtliche Details mit fachkundiger Beratung.
Aus meiner Praxis
Aus meiner Erfahrung ist die Zusammenarbeit im Top-Sharing meist das kleinere Thema. Die eigentliche Arbeit steckt in der sauberen Klärung von Zuständigkeit, Vertretung und Zeichnungsrecht – genau das entscheidet später über die Reibungsfreiheit.
Für den öffentlichen Sektor gelten weitere Besonderheiten: Geteilte Führung im öffentlichen Dienst.
Häufige Fragen
Braucht Top-Sharing zwei Arbeitsverträge?
In der Regel ja – zwei Teilzeitverträge, die zusammen die Stelle abbilden. Die konkrete Gestaltung ist rechtlich zu prüfen.
Wer haftet beim Top-Sharing?
Das hängt von Zuständigkeit, Zeichnungsbefugnis und Rechtsform ab und sollte im Einzelfall rechtlich geklärt werden.
Ist das hier eine Rechtsberatung?
Nein. Der Beitrag ordnet die Themen ein; die konkrete Ausgestaltung gehört in fachkundige rechtliche Hände.
Quellen & weiterführende Literatur
- Pearce, C. L. & Conger, J. A. (2003): Shared Leadership. Reframing the Hows and Whys of Leadership. Sage.
- Carson, J. B., Tesluk, P. E. & Marrone, J. A. (2007): Shared Leadership in Teams. Academy of Management Journal, 50(5), 1217–1234.
- Wang, D., Waldman, D. A. & Zhang, Z. (2014): A meta-analysis of shared leadership and team effectiveness. Journal of Applied Psychology, 99(2), 181–198.
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Dieser Beitrag beruht auf meiner eigenen Erfahrung als Führungskraft im Job-Sharing-Modell und in 15 Jahren Führung im Banking sowie auf der etablierten Forschung zu Shared Leadership (siehe Quellen). Wo ich aus der Praxis spreche, ist das gekennzeichnet.
25. Juli 2026
