Top-Sharing: Rechtliches & organisatorische Praxis

Ratgeber · Rahmen

Kurz erklärtBeim Top-Sharing sind arbeits- und organisationsrechtliche Punkte sauber zu regeln: Arbeitsverträge und Stundenaufteilung, Vertretungs- und Zeichnungsbefugnisse, Haftung und Zuständigkeit. Die konkreten Regelungen hängen vom Einzelfall ab und sollten rechtlich geprüft werden.

Worauf es organisatorisch ankommt

Top-Sharing scheitert selten an der Zusammenarbeit und öfter an ungeklärten formalen Fragen: Wer darf was unterschreiben? Wer vertritt wen? Wie ist die Erreichbarkeit geregelt? Diese Punkte gehören vor dem Start geklärt – nicht, weil sie kompliziert wären, sondern weil ihre Unklarheit später teuer wird.

Typische Regelungspunkte

  • Arbeitsverträge & Stundenaufteilung: zwei Teilzeitverträge, die zusammen die Stelle abbilden.
  • Vertretungs- & Zeichnungsbefugnis: wer nach außen für was rechtsverbindlich handeln darf.
  • Zuständigkeit & Verantwortung: klare Zuordnung, wer für welchen Bereich verantwortlich ist.
  • Vertretung im Ausfall: Regelungen für Urlaub, Krankheit und Übergänge.
  • Mitbestimmung: je nach Organisation Betriebs- oder Personalrat einbinden.

Wichtig: Dieser Beitrag ordnet die relevanten Themen ein, ist aber keine Rechtsberatung. Die konkreten arbeits-, gesellschafts- oder dienstrechtlichen Regelungen hängen von eurer Situation, Rechtsform und – im öffentlichen Dienst – von Land und Laufbahn ab. Lasst die Ausgestaltung im Einzelfall rechtlich prüfen.

Praxis-Hinweise

  • Regelt Zuständigkeit und Zeichnungsrecht schriftlich, bevor ihr startet.
  • Definiert klare Übergaben an den Schnittstellen.
  • Bindet Mitbestimmungsgremien frühzeitig ein.
  • Prüft rechtliche Details mit fachkundiger Beratung.

Aus meiner Praxis

Aus meiner Erfahrung ist die Zusammenarbeit im Top-Sharing meist das kleinere Thema. Die eigentliche Arbeit steckt in der sauberen Klärung von Zuständigkeit, Vertretung und Zeichnungsrecht – genau das entscheidet später über die Reibungsfreiheit.

Für den öffentlichen Sektor gelten weitere Besonderheiten: Geteilte Führung im öffentlichen Dienst.

Häufige Fragen

Braucht Top-Sharing zwei Arbeitsverträge?

In der Regel ja – zwei Teilzeitverträge, die zusammen die Stelle abbilden. Die konkrete Gestaltung ist rechtlich zu prüfen.

Wer haftet beim Top-Sharing?

Das hängt von Zuständigkeit, Zeichnungsbefugnis und Rechtsform ab und sollte im Einzelfall rechtlich geklärt werden.

Ist das hier eine Rechtsberatung?

Nein. Der Beitrag ordnet die Themen ein; die konkrete Ausgestaltung gehört in fachkundige rechtliche Hände.

Quellen & weiterführende Literatur

  • Pearce, C. L. & Conger, J. A. (2003): Shared Leadership. Reframing the Hows and Whys of Leadership. Sage.
  • Carson, J. B., Tesluk, P. E. & Marrone, J. A. (2007): Shared Leadership in Teams. Academy of Management Journal, 50(5), 1217–1234.
  • Wang, D., Waldman, D. A. & Zhang, Z. (2014): A meta-analysis of shared leadership and team effectiveness. Journal of Applied Psychology, 99(2), 181–198.

Wie dieser Beitrag entstanden ist

Dieser Beitrag beruht auf meiner eigenen Erfahrung als Führungskraft im Job-Sharing-Modell und in 15 Jahren Führung im Banking sowie auf der etablierten Forschung zu Shared Leadership (siehe Quellen). Wo ich aus der Praxis spreche, ist das gekennzeichnet.

Amrit Rescheneder

Über die Autorin

Amrit Rescheneder

Expertin für Co-Leadership

Amrit Rescheneder begleitet Organisationen und Führungstandems beim Aufbau geteilter Führung. Sie hat selbst jahrelang im Job-Sharing-Modell geführt – nach 15 Jahren Führungsverantwortung im Banking. Sie kennt geteilte Führung aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch.

  • 15 Jahre Führungsverantwortung im Banking
  • Mehrere Jahre selbst im Führungstandem geführt
  • Begleitung von Organisationen & Führungsduos

Mehr über mich →

25. Juli 2026

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